Blog Aktuell
Mit der Vorhabenplanung 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seine politischen Schwerpunkte unter dem Leitmotiv »Bessere Bildung – Starke Familien – Resiliente Demokratie« für dieses Jahr vorgestellt. Im Bereich Bessere Bildung stehen unter anderem ein gemeinsamer Bund-Länder-Arbeitsprozess für Bessere Bildung, die weitere Umsetzung des Startchancen-Programms oder der Digitalpakt 2.0 im Mittelpunkt. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit zu stärken und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern. Unter dem Schwerpunkt »Starke Familien« plant das Ministerium unter anderem Reformen beim Elterngeld, Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt oder die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Leitgedanken einer Resilienten Demokratie verbindet das Ministerium die Etablierung eines Bundesgesellschaftsdienstes, die Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland sowie die Weiterentwicklung und unabhängige Evaluation des Bundesprogramms »Demokratie leben!«. Zukünftige Schwerpunkte des Programms sollen »Extremismusprävention im digitalen Raum sowie zur Islamismus- und Antisemitismusprävention sowie Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt« sein. Hierfür ist als nächster Schritt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie für Förderungen ab 2025 vorgesehen. Ziele der Überarbeitung sind: 1. Neue Struktur und Inhalt, 2. Mehr Anbindung an Regelstrukturen, z. B. Schule und Sport, 3. Mehr Reichweite durch neue Schwerpunkte, z.B. digitaler Raum, 4. Anpassungen der Evaluation.
Am 27. Januar 2026 nahm Bundesministerin Bärbel Bas die Ergebnisse der Sozialstaatskommission entgegen. Die aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bestehende Kommission hatte über einen Zeitraum von fünf Monaten hinweg Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats erarbeitet und dabei Vertreter*innen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie externe Expert*innen einbezogen. Der Abschlussbericht enthält 26 Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit, Effizienz und Digitalisierung, ohne das soziale Schutzniveau zu reduzieren. Unter anderem werden Rechtsvereinfachungen, klarere Begrifflichkeiten, Pauschalierungen, digitale Antragstellungen und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Behörden empfohlen. Bundesministerin Bas bezeichnete das Paket als ambitioniert und betonte, dass Bund, Länder und Kommunen die Vorschläge gemeinsam umsetzen sollen, um sozialstaatliche Leistungen einfacher, gerechter und effizienter bereitzustellen.
Laut akueller Meldung des Statistischen Bundesamtes vom 03.02.2026 galten im Jahr 2025 13,3 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Das sind 16,1 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil ist damit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - 2024 lag er bei 15,5 Prozent. Die Statistiker werteten für die neuen Zahlen den Mikrozensus aus. Dafür wurden nach Angaben des Bundesamts 47.444 Haushalte und 81.255 Menschen ab 16 Jahren zu Einkommen und Lebensbedingungen befragt.
BAG SELBSTHILFE fordert substanzielle Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er, Barrierefreiheit dort verbindlich abzusichern, wo sie für den Alltag der Menschen entscheidend ist: in der Privatwirtschaft.
Raul Krauthausen schreibt in seinem Newsletter: Die Erkenntnis ist nicht neu: Sonderwelten zu schaffen und zu erhalten ist das Gegenteil von Inklusion. Zu diesen Sonderwelten, die laut ihren Befürwortenden dem „Schutz“ und der „Förderung“ dienen, gehören auch die sogenannten Förderschulen, die ich weiterhin lieber Sonderschulen nenne. Denn: Sie sondern aus.
REHADAT hat eine neue Ausgabe der Reihe „REHADAT-Wissen“ zum Thema Down-Syndrom im Arbeitsleben veröffentlicht. Die Online-Publikation informiert über die Auswirkungen des Down-Syndroms auf die Arbeitssituation der Betroffenen und zeigt praxisnahe Möglichkeiten zur Gestaltung inklusiver Arbeitsplätze.
Seit Juli 2022 werden die Kosten für nicht-invasive Pränataltests (NIPT), die untersuchen, ob beim Fötus eine Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 oder 21 vorliegt, von den Krankenkassen finanziert. Auch wenn eine entsprechende Indikation vorliegen muss, sind die Zahlen der Inanspruchnahme massiv gestiegen. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter fordert nun unter anderem ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung.
Zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürger*innen bringen. Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.
Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) veröffentlicht mit „Schau doch meine Hände an“ eine neue App zur gebärdenunterstützten Kommunikation. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit kognitiver und sprachlicher Beeinträchtigung und unterstützt sie dabei, ihre Kommunikation im Alltag niedrigschwellig und visuell zu gestalten.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ist eine neu gegründete, gemeinsame Behörde aller Bundesländer mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Sie überwacht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und prüft, ob betroffene Produkte und Dienstleistungen tatsächlich barrierefrei sind.
Derzeit baut die MLBF ihren Prüfbereich auf und hat entsprechende Stellen ausgeschrieben. Aus unserer Sicht birgt die Besetzung dieser Stellen mit Menschen mit Erfahrung mit Menschen mit Down-Syndrom eine Chance: Wenn fachliche Qualifikation und eigene Betroffenheit zusammenkommen, kann Barrierefreiheit praxisnah und konsequent an den tatsächlichen Bedarfen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet werden.
Stellenausschreibung im Bereich Prüfung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
https://akds.info/MLBF
Suizidpräventionsgesetz überfällig - Methodenrestriktion muss Suizidassistenz umfassen
Berlin, 29.01.2026. Der Deutsche Caritasverband e.V. ist alarmiert von den Entwicklungen der Suizidraten in Deutschland. Nach aktuellen Zahlen bleibt Suizid weiterhin die häufigste Todesursache bei jungen Menschen. Gleichzeitig nehmen Suizide von Menschen über 65 Jahren drama-tisch zu. Hier ist die Suizidrate seit 2020 um 30 Prozent angestiegen. In dieser Altersgruppe ist die Zahl der assistierten Suizide besonders hoch. Es sind hier vor allem Frauen, die Suizidassistenz in Anspruch nehmen.
Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Wenn dies belegbar ist, stellt es eine unzulässige Diskriminierung dar und löst einen Schadensersatzanspruch nach dem AGG aus. Siehe https://t1p.de/5g7y8 sowie Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://t1p.de/wghz1
Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung der verschiedenen Sozialleistungssysteme (Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld) vorgelegt. Die Diskussion hierzu kann in den Medien verfolgt werden.
Eine erste Bewertung des Paritätischen zu den Vorschlägen finden Sie unter: https://t1p.de/620iz
Caritas fordert verlässliche Finanzierung von Schulsozialarbeit, psychosozialen Anlaufstellen und offener Jugendarbeit als Säulen eines zukunftsfähigen Bildungssystems
Lebenshilfe warnt vor Einschnitten bei der Eingliederungshilfe nach Bericht der Sozialstaatskommission.
Berlin. Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.
Steuermerkblatt aktualisiert: Ab sofort steht das bewährte Merkblatt des bvkm wieder als aktuelle barrierefreie Online-Version zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der jährlich aktualisierte Ratgeber gibt Steuertipps für Familien mit behinderten Kindern und folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2025. Berücksichtigt sind die Erhöhung des Kinderfreibetrages sowie des Grundfreibetrags. Auf die Erhöhung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 geht der Ratgeber ebenfalls ein.
https://bvkm.de/wp-content/uploads/2026/01/PM_bvkm_Steuermerkblatt_2026.pdf
Blindengeld im Saarland und in Schleswig-Holstein steigt
Eine bereits 2024 beschlossene Erhöhung des Blindengeldes im Saarland (dort Teilhabegeld genannt) tritt im Januar in Kraft. Der Nachteilsausgleich steigt jeweils um 10 Euro monatlich. Volljährige blinde Menschen erhalten nun 460 Euro, minderjährige blinde Menschen 327 Euro. Für taubblinde Menschen betragen die Leistungen 685 Euro (für Volljährige) bzw. 486 Euro (für Minderjährige) pro Monat.
Auch in Schleswig-Holstein geht es voran: Kurz vor Jahresende 2025 hatte der Landtag eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 25 Euro monatlich beschlossen. Diese wird ab dem 1. April 2026 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, sodass die Erhöhung faktisch ab Januar 2026 gilt. Das Landesblindengeld beträgt damit 350 Euro pro Monat für erwachsene blinde Menschen, 250 Euro für minderjährige blinde Menschen und 450 Euro für taubblinde Menschen.
vom 20. bis 21.03.2026 führt der Verband Sonderpädagogik einen
Online-Bundesfachkongress zu dieser Thematik durch.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben während ihrer
Bildungsbiografie unterschiedliche Unterstützungsbedarfe, um am
gemeinsamen Leben und Lernen teilhaben und auf angemessene Vorkehrungen
zurückgreifen zu können. Sie benötigen multiprofessionelle und
interdisziplinäre Angebote, um Bildungsübergänge flexibel zu bewältigen
und Anschlüsse zu erreichen, ohne sich an Schnittstellen zu verletzen.
Dabei nehmen sowohl präventive Angebote als auch gelingende Interventionen
an allen Lernorten einen großen Stellenwert ein.
Das Risiko für einen Grauen Star steigt mit dem Alter an. Bei dieser Augenerkrankung trübt sich die Augenlinse allmählich ein. Mehr über Verlauf, Symptome und Vorbeugung lesen Sie hier:
https://akds.info/grauerstarüberblick
BAG SELBSTHILFE gedenkt der Opfer nationalsozialistischer „Euthanasie“-Verbrechen
Düsseldorf, 26.01.2026. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2026 erinnert die BAG SELBSTHILFE an die Menschen mit Behinderungen, die im Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet, zwangssterilisiert und ermordet wurden. Mit einer Kranzniederlegung am Mahnmal an der Tiergartenstraße 4 in Berlin wird an diesem Tag der Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Verbrechen gedacht.
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